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BVerwG, 21.10.2002 - 9 VR 12.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Interesse eines Antragstellers in Bezug auf die Anordnung einer aufschiebenden Wirkung; Annahme eines Abwägungsfehlers bei einem Planfeststellungsbeschluss; Durchführung einer umfassenden Abwägung in Bezug auf die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 31.98
Planfeststellung; notwendige Folgemaßnahme; Unterbrechung einer Wegeverbindung; …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2002 - 9 VR 12.02
Auch dem Fachplanungsrecht ist ein Gebot des Milieuschutzes nicht zu entnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 11 A 31.98 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 53 m.w.N.). - BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2002 - 9 VR 12.02
Denn selbst in diesem Fall werden die genannten Beurteilungspegel nicht erreicht; es besteht darüber hinaus sogar noch ein erheblicher Abstand zum maßgeblichen Immissionsgrenzwert, weil für die unstreitig im Außenbereich gelegene Wohnanlage des Antragstellers gemäß § 2 Abs. 2 der 16. BImSchV jedenfalls nicht die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 dieser Verordnung für reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete geltenden Grenzwerte Anwendung finden (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30), so dass die hier einschlägigen Immissionsgrenzwerte nicht unter 64 dB(A)(Tag) bzw. 54 dB(A)(Nacht) liegen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV). - BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93
Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2002 - 9 VR 12.02
Denn selbst in diesem Fall werden die genannten Beurteilungspegel nicht erreicht; es besteht darüber hinaus sogar noch ein erheblicher Abstand zum maßgeblichen Immissionsgrenzwert, weil für die unstreitig im Außenbereich gelegene Wohnanlage des Antragstellers gemäß § 2 Abs. 2 der 16. BImSchV jedenfalls nicht die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 dieser Verordnung für reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete geltenden Grenzwerte Anwendung finden (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30), so dass die hier einschlägigen Immissionsgrenzwerte nicht unter 64 dB(A)(Tag) bzw. 54 dB(A)(Nacht) liegen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV).
- BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei …
19 Den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage hat der Senat mit Beschluss vom 21. Oktober 2002 abgelehnt (BVerwG 9 VR 12.02).